Investitionsentscheidung
Wir unterstützen Sie bei der Investition in Sozialimmobilien.
Für den Erwerb von Sozialimmobilien gelten besondere Regeln.
In diesem Zusammenhang sind nicht die für (Standard-) Immobilien üblichen Kriterien wie der Kaufpreis pro m² oder m³ oder die vermietbare Fläche von vorrangigem Interesse, sondern vielmehr die marktspezifischen Parameter, wie:
- der regionale Bedarf,
- die Refinanzierungsmöglichkeiten der Miete pro Bett und Tag,
- die preisliche und bauqualitative Konkurrenzsituation,
- der Erwerbspreis pro Pflegebett,
- der Preis für das Inventar und einer eventuellen Pre-Opening-Phase.
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Prüfung von bestehenden Sozialimmobilien
Die Prüfung von bestehenden Einrichtungen erfolgt nach Vorlage prüffähiger und belastbarer Unterlagen.
Im ersten Schritt sind folgende Angaben und Informationen erforderlich:
- Standort
- Baujahr
- Grundstücksgröße
- Nutzung (m²-Wohnfläche; Aufteilung der Zimmer nach Einzel- u. Doppelzimmer)
- Pächter/Mieter
- Mietvertrag – Konditionen – Laufzeit
- Pflegesätze
- Investitionsanteil
- Jahresnettokaltmiete
- Kaufpreisvorstellungen
- Angaben zum Instandhaltungsrückstau
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Minimierung der Risiken während der Investitionsphase
1. Erstbelegungsrisiko
- Erstellung von Standort- und Bedarfsanalysen.
- Erstellung von Konkurrenzanalysen unter Berücksichtigung von Objektqualität, Preisgestaltung und Qualitätsmerkmalen.
- Einschätzung der Betreiberbonität.
- Einschätzung der (Pflege)Qualität des Betreibers.
- Einschätzung des Pre-Opening Aufwandes.
2. Mietsicherung
- Analysen bestehenden Pflegesätze und Investitionskostenanteile.
- Sicherungsabtretung der Bewohnerrechte (hierdurch entsteht das Inkassorecht an den Investitionskosten, unabhängig vom Betreiber).
- Sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Einrichtungen werden bei der Pachtvermittlung Sicherungsabschläge von 15%-20% zu den Investitionskosten kalkuliert.
3. Investitionshöhe
- Ein „durchschnittlicher” Standort verursacht max. € 77.000 für ein Pflegebett.
- Dieser Ansatz ist unter Annahme bundesweit durchschnittlicher Investitionskosten mietseitig immer refinanzierbar.
- Eine Einrichtung wird i. d. Regel zum 12,5-fachen der Jahresnettokaltmiete erworben.
4. Betreiber
- Der Betreiber muss eine bestimmte Mindestgröße (Ausnahmen) haben.
- Der Betreiber muss eine gute Bonität vorweisen.
- Der Betreiber muss eine zweifelsfreie Qualifikation besitzen.
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Wir unterstützen Sie!
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– Analyse von Sozialimmobilen
– Controlling von Sozialimmobilien