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Investitionsentscheidung

Wir unterstützen Sie bei der Investition in Sozialimmobilien.

Für den Erwerb von Sozialimmobilien gelten besondere Regeln.
In diesem Zusammenhang sind nicht die für (Standard-) Immobilien üblichen Kriterien wie der Kaufpreis pro m² oder m³ oder die vermietbare Fläche von vorrangigem Interesse, sondern vielmehr die marktspezifischen Parameter, wie:

  • der regionale Bedarf,
  • die Refinanzierungsmöglichkeiten der Miete pro Bett und Tag,
  • die preisliche und bauqualitative Konkurrenzsituation,
  • der Erwerbspreis pro Pflegebett,
  • der Preis für das Inventar und einer eventuellen Pre-Opening-Phase.

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Prüfung von bestehenden Sozialimmobilien

Die Prüfung von bestehenden Einrichtungen erfolgt nach Vorlage prüffähiger und belastbarer Unterlagen.
Im ersten Schritt sind folgende Angaben und Informationen erforderlich:

  • Standort
  • Baujahr
  • Grundstücksgröße
  • Nutzung (m²-Wohnfläche; Aufteilung der Zimmer nach Einzel- u. Doppelzimmer)
  • Pächter/Mieter
  • Mietvertrag – Konditionen – Laufzeit
  • Pflegesätze
  • Investitionsanteil
  • Jahresnettokaltmiete
  • Kaufpreisvorstellungen
  • Angaben zum Instandhaltungsrückstau

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Minimierung der Risiken während der Investitionsphase

1. Erstbelegungsrisiko

  • Erstellung von Standort- und Bedarfsanalysen.
  • Erstellung von Konkurrenzanalysen unter Berücksichtigung von Objektqualität, Preisgestaltung und Qualitätsmerkmalen.
  • Einschätzung der Betreiberbonität.
  • Einschätzung der (Pflege)Qualität des Betreibers.
  • Einschätzung des Pre-Opening Aufwandes.

2. Mietsicherung

  • Analysen bestehenden Pflegesätze und Investitionskostenanteile.
  • Sicherungsabtretung der Bewohnerrechte (hierdurch entsteht das Inkassorecht an den Investitionskosten, unabhängig vom Betreiber).
  • Sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Einrichtungen werden bei der Pachtvermittlung Sicherungsabschläge von 15%-20% zu den Investitionskosten kalkuliert.

3. Investitionshöhe

  • Ein „durchschnittlicher” Standort verursacht max. € 77.000 für ein Pflegebett.
  • Dieser Ansatz ist unter Annahme bundesweit durchschnittlicher Investitionskosten mietseitig immer refinanzierbar.
  • Eine Einrichtung wird i. d. Regel zum 12,5-fachen der Jahresnettokaltmiete erworben.

4. Betreiber

  • Der Betreiber muss eine bestimmte Mindestgröße (Ausnahmen) haben.
  • Der Betreiber muss eine gute Bonität vorweisen.
  • Der Betreiber muss eine zweifelsfreie Qualifikation besitzen.

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Wir unterstützen Sie!

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Controlling von Sozialimmobilien


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